Schadstoffverteilung im Grundwasser
Ausgehend vom ehemaligen Gaswerksstandort in der Frankfurter Straße 100 in Darmstadt hat sich eine nach Westen bis Südwesten gerichtete, mehrere hundert Meterlange Benzol‑Schadstofffahne ausgebildet. der Hauptanteil davon auf dem Gelände der ENTEGA AG.
Neben Benzol treten lokal Belastungen des Grundwassers mit PAK, insbesondere Naphthalin, sowie vereinzelt erhöhte Ammoniumgehalte auf. Benzol stellt dabei den maßgeblichen Leitparameter der Grundwasserkontamination dar.
Das Grundwasser fließt in circa 10 Meter Tiefe und hat keine Verbindung zur Oberfläche. Trinkwasser ist von diesen Belastungen nicht betroffen.
Innerhalb eines Bereiches, in dem die Benzol-Konzentrationen im Grundwasser über 1 µg/l liegen, ist die Nutzung von Grundwasser nicht zulässig. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat deshalb mit einer Allgemeinverfügung die Grundwassernutzung untersagt. Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung wurden im August 2026 auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt veröffentlicht.
https://rp-darmstadt.hessen.de/Themen-A-Z/allgemeinverfuegungen