Fragen & Antworten

1. Warum wurde das Ausmaß der Grundwasserbelastung jetzt erst bekannt?

Ab 1987 wurden die Altlasten auf dem ehemaligen Gaswerksgelände sukzessive erkundet und saniert. Ab 1990 wurden auch Grundwasserbelastungen auf dem Werksgelände behandelt. Im Weiteren wurde der ehemalige Gaswerksstandort in weiten Bereichen großflächig saniert, vor allem durch Bodenaushub oberhalb des Grundwasserspiegels.

Bei der letzten Bodensanierungsmaßnahme im Jahr 2008 ergab sich erstmals der Nachweis auf tiefer reichende Kontaminationen bis in den grundwasserführenden Bereich. Die folgenden Untersuchungen in den Jahren 2009 und 2010 ergaben eine erhebliche Grundwasserbelastung im Abstrom des ehemaligen Gaswerksgeländes. In der Folge wurden weitere Untersuchungen durchgeführt, um die Grundwasserbelastung genauer einzugrenzen.

Auf dieser Basis wurde dann das Sanierungskonzept erarbeitet.

2. Welche Stoffe sind in das Grundwasser gelangt?

Gaswerkstypische Schadstoffe: Aromatische Kohlenwasserstoffe („BTEX“) und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe („PAK“ = Teeröle), sowie Ammonium

3. Wurden dabei Grenz/-Richtwerte überschritten?

Für das Grundwasser selbst existieren keine Grenzwerte. Obwohl das Trinkwasser nicht betroffen ist, wurden die strengen Trinkwassergrenzwerte als Orientierung herangezogen. In der Trinkwasserverordnung sind für Ammonium mit 0,5 mg/l und für Benzol mit 1 µg/L Grenzwerte festgelegt. Diese werden im Bereich der Schadstoffahne überschritten. Weiterhin werden Geringfügigkeitsschwellenwerte für das Grundwasser überschritten, die durch die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) veröffentlicht wurden. In nachfolgender Tabelle sind die maximalen Konzentrationen der Stoffe genannt. Zum Vergleich sind die Geringfügigkeitsschwellenwerte bzw. Grenzwerte nach Trinkwasserverordnung angegeben.

 

Schadstoff

Max. Messwerte 2011

Geringfügigkeitsschwellenwert/Grenzwert nach Trinkwasserverordnung

Benzol

100.000 µg/l

1 µg/l

Weitere Aromatische Kohlenwasserstoffe (Toluol, Xylole, Ethylbenzol)

4.000 µg/l

20 µg/l (gilt einschließlich Benzol)

PAK (ohne Naphthalin)

107 µg/l

0,2 µg/l

Naphthalin

221 µg/l

1 µg/l

Ammonium

30 mg/l

0,5 mg/l

Die prozentuale Aufteilung der Benzolbelastung ist in nachfolgender Tabelle dargestellt. Die farbliche Unterteilung der Konzentrationsbereiche richtet sich dabei nach untenstehender Karte. Es ist zu erkennen, dass sich die Hauptbelastung im Grundwasser (ca. 10 m unter Gelände) im Bereich des Knell-Geländes befindet, das gewerblich genutzt wird.

Bereich grün gelb orange lila blau
Konzentrationsbereich [µg/l] 1 - 100 100 - 1.000 1.000 - 10.0000 10.000  - 50.0000 50.000- 100.000
prozentualer Anteil 33% 26% 20% 16% 5%

4. Welche Gefahren gehen von diesen Stoffen aus?

Gefahren für Mensch und Umwelt, die von BTEX (Gruppe der einkernigen Aromaten Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylole) ausgehen können:

  • nach Aufnahme großer Mengen: Störungen des zentralen Nervensystems, Rauschzustände, Krämpfe, Bewusstlosigkeit, Atem-Stillstand und Herz-Kreislaufversagen
  • kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen
  • kann die Organe bei längerer, wiederholter Exposition schädigen
  • wassergefährdend

Benzol besitzt zudem kanzerogene (krebserregende) und mutagene (erbgutverändernde) Eigenschaften. Bereits niedrige Konzentrationen können Schäden an Knochenmark, Leber und dem Zentralnervensystem verursachen.

Die PAK umfassen eine Vielzahl von Einzelverbindungen, von denen ca. 40 öko- und humantoxikologisch relevant sind. Zu den stark kanzerogenen und mutagenen Verbindungen zählen Benzo(a)pyren, Dibenzo(a,i)pyren, Dibenzo(a,i)acridin, 2-Methylcholanthren, Dibenzo(ah)pyren, Benzo(b)fluoranthen.

Ammonium ist für Fische schon in geringen Konzentrationen giftig, was jedoch hier nicht relevant ist, da keine Verbindung zu Fischgewässern besteht. Ammoniumgehalte im Wasser von 0,5 bis 1 mg/l werden deshalb, je nach dem pH-Wert des Wassers, als bedenklich für Fische eingestuft. Das Ammonium-Ion ähnelt dem Kalium-Ion (K+) sowohl in Größe als auch Ladung und kann daher im Organismus dessen Stelle einnehmen. Da es aber anders reagiert, z. B. von Synapsen, die kaliumgesteuert sind, nicht wieder abgespalten werden kann, blockiert es diese dauerhaft. Es wirkt deshalb in allen Organismen mit kaliumgesteuerten Synapsen als Nervengift. Für Trinkwasser gilt ein Grenzwert von 0,5 mg/L.

5. Können die Stoffe in das Trinkwasser gelangen?

Für den etwa fünf Kilometer entfernten Trinkwasserleiter liegt auf Grund der großen Entfernung zum Standort und der sich nicht weiter ausbreitenden Schadstofffahne kein aktuelles Gefährdungspotenzial vor.

6. Breitet sich die Schadstoffahne weiter aus?

Die Schadstofffahne hat sich in den vergangenen Jahrzehnten sehr langsam ausgebreitet. Die Schadstoffe bleiben auf dem Fließweg zum Teil am Boden haften und werden dort biologisch abgebaut. Durch die bisherigen Sanierungsmaßnahmen der ENTEGA AG sind wesentliche Schadstoffeintragsquellen entfernt worden. Nach derzeitigem Kenntnisstand breitet sich die Schadstofffahne nicht weiter aus. Durch die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen wird die Ausbreitung der Schadstoffe zusätzlich gesichert. Mithilfe der geplanten Überwachung wird die weitere Entwicklung der Schadstofffahne beobachtet und der Erfolg der Sanierung kontrolliert.

7. Darf man im betroffenen Bereich einen privaten Brunnen betreiben?

Nein. Grundsätzlich besteht für die Herstellung von Brunnen eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Wasserbehörde. Solche Anzeigen liegen nach aktueller Kenntnis nicht vor, so dass man davon ausgehen kann, dass Brunnen im betroffenen Bereich nicht existieren. Zur Verhinderung der Errichtung neuer Brunnen hat das Regierungspräsidium Darmstadt ein Nutzungsverbot erlassen. 

8. Kann man das Grundwasser im betroffenen Gebiet zur Gartenbewässerung nutzen?

Nein. Siehe Punkt 7.

9. Welche Grundstücke sind von einem Verbot der Grundwasserentnahme betroffen?

Die Allgemeinverfügung vom Regierungspräsidium Darmstadt zur Untersagung der Grundwasserentnahme wurde im Staatsanzeiger, auf der Homepage des Regierungspräsidiums und im Darmstädter Echo veröffentlicht.

Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können auch direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung IV/Da - Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt-, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt, während der Dienststunden eingesehen werden.

Eine Einsichtnahme ist ferner bei dem Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Umweltamt, 64295 Darmstadt, Bessunger Straße 125, Block C möglich.

10. Was kostet die Sanierung?

Die Sanierungskosten wurden mit 9,2 Mio. EUR (brutto) abgeschätzt.

11. Wer trägt die Kosten?

Das Land Hessen beteiligt sich mit rund 6,4 Mio. EUR, den Rest trägt die ENTEGA AG. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Altlastenfinanzierungsrichtlinie des Landes Hessen.

12. Wie lange dauert die Sanierung?

Die Pump & Treat-Sanierung ist zunächst bis 2020 geplant. Danach erfolgen eine Ergebnisauswertung und die anschließende Entscheidung über erforderliche weitere Maßnahmen.

Die passiven Maßnahmen sind mit circa 10-15 Jahren veranschlagt, die Überwachung mit rund 20 Jahren.

13. Welche Sanierungsmaßnahmen werden eingesetzt?

Es sollen unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen eingesetzt werden, deren Eignung im Rahmen der Genehmigungsplanung geprüft wird.

Die Sanierungsmaßnahme wurde anhand verschiedener Kriterien (technische Eignung, Zugänglichkeit, Zeitdauer, Kosten) für die unterschiedlichen Schadensbereiche ausgewählt.

Grundsätzlich ist zwischen aktiven und passiven Sanierungsverfahren zu unterscheiden.  Pump & Treat ist beispielsweise ein aktives Sanierungsverfahren. Hierbei wird Grundwasser abgepumpt und von schädlichen Substanzen befreit. Bei passiven Verfahren, zum Beispiel MNA, wird das Grundwasser im Untergrund belassen. Eine Reinigung findet auf dem natürlichen Fließweg durch bodeneigene Mikroorganismen statt.

Zum Einsatz kommen derzeit:

  • Das Pump & Treat-Verfahren zum Entfernen der sehr hohen Grundwasser-Belastungen im nahen Abstrom des Schadenskerns und zum Abfangen des verunreinigten Grundwassers.
     
  • Mittels MNA werden am Fahnenende die mittleren/niedrigeren Belastungen im Grundwasser überwacht und geprüft, ob der natürliche Schadstoffabbau weiterhin aktiv ist.

14. Wurden neben Benzol noch weitere Schadstoffe im Grundwasser gefunden?

In der Darstellung zur Schadstoffverteilung findet sich nur Benzol. Welche anderen Schadstoffe, die aus dem Gaswerk stammen, finden sich in welcher Konzentration im Grundwasser?
 

Schadstoff Max. Messwerte 2011
Toluol 3.520 µg/l
Xylol 330 µg/l
PAK (ohne Naphthalin) 107 µg/l
Naphthalin 221 µg/l
Ammonium 30 mg/l

15. Was ist bei der Benutzung des Grundwassers wie z.B. Geothermie, Versickerung oder Ähnlichem zu beachten?

Laut dem Wasserhaushaltsgesetz bedarf die Benutzung von Grundwasser einer Erlaubnis durch die zuständige Wasserbehörde. Eine solche Nutzung kann z. Bsp. die Errichtung einer Geothermieanlage, die Versickerung von Niederschlagswasser o.ä. sein.

Durch die Art und Weise der Grundwasserverunreinigung im Abstrom der Frankfurter Str. 100 sowie auch durch die geplanten Sanierungsverfahren ist daher in Zukunft eine Nutzung des Grundwassers differenzierter zu bewerten.

Beabsichtigen Sie in Zukunft eine Grundwassernutzung, so informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die Möglichkeiten und setzten Sie sich frühzeitig für eine Prüfung mit der unteren Wasserbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Verbindung.